Teilnahmebedingungen

§ 1 Eventteilnahme

Mit der Online-Buchung wird dem Veranstalter OBSESSION der Abschluss der Teilnahmebuchung verbindlich angeboten. Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Der anbietende Teilnehmer ist an sein Angebot bis zur Entscheidung durch den Veranstalter, längstens jedoch 10 Tage gebunden. Der Veranstalter leitet die Anmeldedaten an den Hotelpartner Robinson Fieberbrunn weiter. Nach Prüfung der Verfügbarkeiten versendet der Hotelpartner Teilnahmebestätigung/Rechnung. Der Vertrag kommt durch die E-Mail-Bestätigung durch den Hotelpartner zustande. Weicht der Inhalt der Teilnahmebestätigung vom Inhalt der Anmeldung/Buchung ab, weil es uns nicht möglich ist, einen Buchungswunsch zu erfüllen, so gilt der Vertrag zu den Spezifikationen der Bestätigung als abgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Buchung eine Zahlung in Höhe des Gesamtpreises.

‍

§ 2 Umbuchung und Rücktritt des Teilnehmers

2.1. Der Kunde kann jederzeit vor Eventbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Dies kann allerdings Kosten in Form von Storno- oder auch Umbuchungsgebühren verursachen, die sich an folgender Staffel orientieren:

12–6 Monate vor Anreise: 30 % des Teilnahmepreises

6–3 Monate vor Anreise: 50 % des Teilnahmepreises

3 Monate–60 Tage vor Anreise: 65 % des Teilnahmepreises

59 -31 Tage vor Anreise: 80 % des Teilnahmepreises

Nach dieser Frist oder bei Nichterscheinen auf dem Event (No Show): 100% des Teilnahmepreises

Eine Rückvergütung ist bei Krankheit oder Verletzung etc. ausgeschlossen.

2.2. Werden nach Buchung Teilnahme-Umbuchungen oder Änderungen vorgenommen, erhebt der Veranstalter € 50,- pro Person, soweit der Veranstalter nicht eine höhere Entschädigung nachweisen kann, deren Höhe sich nach dem Teilnahmepreis unter Abzug des Wertes der von dem Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Veranstalter durch anderweitige Verwendung der Eventleistungen erwerben kann.

2.3. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Teilnahme keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die vom Veranstalter ausgewiesenen Kosten.

‍

§ 3 Leistungsumfang und Preise

Maßgebend für die Rechnungsstellung und für das Zustandekommen des Vertrages sind die Leistungsbeschreibungen und Preislisten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Offensichtliche Druck-, Schreib- und Rechenfehler sind für den Veranstalter nicht bindend. Der Teilnehmer hat bei Buchung in jedem Fall unverzüglich darauf hinzuweisen.

‍

§ 4 Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- und Eventbeschreibung und die vertragsgemäße Erbringung der Eventleistungen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter bei eventuell auftretenden Mängeln eine Frist einzuräumen, in der die beanstandeten Mängel behoben werden können oder für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

‍

§ 5 Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die vom Veranstalter lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Zusatzbuchungen, die von örtlichen Leistungsträgern ausgeführt werden). Die Teilnahme an Aktivitäten mit überdurchschnittlichen Risiken (z.B. Snowboarden, Skifahren, Paragliding, etc.) erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Eine Aufsichts- und Haftungspflicht für minderjährige Teilnehmer übernimmt der Veranstalter ausdrücklich nicht.

‍

§ 6 Mitwirkungspflicht

Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden für den Veranstalter gering zu halten. Störungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, sonst entfällt jeglicher Ersatzanspruch.

‍

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 100 Teilnahmen, das Event abzusagen. Der Veranstalter informiert selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Teilnehmer unverzüglich zugeleitet. Der Kunde erhält den gezahlten Eventticketpreis dann umgehend zurück. Die Buchung des Hotels bleibt hiervon unberührt.

‍

§ 8 Außergewöhnliche Umstände, höhere Gewalt

Wird das Event infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so behält sich der Veranstalter vor, den Event abzusagen. Es bleibt dem Teilnehmer selbst überlassen, zu kündigen.

‍

§ 9 Hinweis Bild- und Videoaufnahme

Während der Veranstaltung werden über unsere Eventfotografen und –filmteam professionelle Foto- und Videoaufnahmen gemacht. Die Verwendung der Foto- und Videoaufnahmen umfasst insbesondere die Veröffentlichung in Print- sowie Online-Medien und in Social-Media-Kanälen. Wir bitten Sie, uns ausdrücklich mitzuteilen, wenn Sie nicht auf diesen Aufnahmen zu sehen sein wollen. Falls wir hierzu keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass wir Film- und Fotoaufnahmen von Ihnen im Rahmen des Events Brands & Agencies WINTER SUMMIT frei verwenden dürfen.

‍

§ 10 Veranstalter

OBSESSION GmbH
Ferdinand-Happ-Straße 53
60314 Frankfurt am Main
Geschäftsführer: Oliver Bechler
Amtsgericht Frankfurt | HRB 98781
USt.ID: DE293825249

‍

§ 11 Partner & Leistungsträger vor Ort

Hotelpartner:

ROBINSON AUSTRIA Clubhotel GmbH

ROBINSON FIEBERBRUNN

Lindau 18

6391 Fieberbrunn

Tel.: +43 5354 56086 0

mailto: incentive.fieberbrunn@robinson.com

www.robinson.com

Diese Partner sind nicht Veranstalter des Events, sondern unterstützen die Durchführung des Brands & Agencies WINTER SUMMIT 2026 als Kooperations- und Leistungspartner.

Verträge über Hotelübernachtungen, Liftkarten und sonstige Fremdleistungen kommen – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – direkt mit dem jeweiligen Partner zustande.